Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Rechtliche Grundlagen für die Sicherheit auf Kinderspielplätzen

 

In Deutschland sind die Grundlagen für Spielplatzgeräte in folgenden Gesetzen, Vorschriften und Normen festgeschrieben:

 

Bürgerliches Gesetzbuch (§ 823)

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG

DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden

DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden, Bestimmung der kritischen Fallhöhe

DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb) 

Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkassen

 

Organisation von Kontrolle, Wartung und Instandhaltung

 

Mit der Einhaltung der technischen Vorschriften bei der Konstruktion und Ausführung der Spielgeräte wird ein sicheres Spiel für die Kinder weitgehend gewährleistet.

Wichtig ist, dass diese Sicherheit im Rahmen der Inspektion, Wartung und Instandhaltung aufrechterhalten wird.

Mit der Norm DIN EN1176, Teil 7 "Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb", wurde eine Regel für diesen Bereich erstellt.

 

Visuelle Routine Inspektion (Sichtkontrolle)  - wöchentlich

• Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung
   oder Witterungseinflüssen ergeben haben.
• Stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze können eine tägliche Inspektion
   erforderlich machen!
• Schwerpunkte der Inspektion sind u.a. Sauberkeit (z.B. Glasbruch), Vandalismus, Beschaffenheit der Boden-
   oberflächen, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, zerbrochene, beschädigte oder fehlende Teile,
   übermäßiger Verschleiss von beweglichen Teilen, bauliche Stabilität der Geräte.

 Operative Inspektion (Funktionskontrolle)  - alle 1 - 3 Monate

• Im genannten Zyklus oder nach den Vorgaben des Herstellers/Vertreibers vornehmen.

• Detaillierte Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebes, Verschleißes
   und der Stabilität der Geräte (Schwerpunkte wie unter a) genannt).

 Hauptinspektion - jährlich

• Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und Oberflächen.

• Die Hauptinspektion kann das Freilegen bestimmter Teile erforderlich machen.                                                                                                                                                                                                                                                                                           Dabei werden die Wirkung von Witterungseinflüssen, das Vorliegen von Verrottung oder Korrosion sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlagenteilen erfasst.                           Die Inspektion a) und b) können von entsprechend geschultem Fachpersonal des Betreibers durchgeführt werden. Die jährliche Hauptinspektion muss von „Sachkundigen für Spielplatzgeräte“ durchgeführt werden.

 

Leistungsbeschreibung:

 

Wir empfehlen allen Spielplatzbetreibern, die visuellen Inspektionen durchzuführen und zu dokumentieren.

Alle operativen Inspektionen und eine jährliche Hauptinspektion durch uns zu ergänzen, um Haftungs- und Schadenersatzansprüche

sicher ausschließen zu können.

 

- Überprüfung von Spielgeräten und deren Umgebung gemäß DIN EN 1176/1177
- Erstellung eines detaillierten Protokolls mit den Abweichungen zur Norm
- Geprüft werden alle Geräte unter Bereitstellung der technischen Unterlagen des jeweiligen Herstellers
- Angebot über die Wartung 

 

Haben Sie noch Fragen zum Thema?


Unser Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und DIN 79161-2 steht Ihnen zu
allen Beratungs-, Beurteilungs- und Inspektionsfragen rund um Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen jederzeit gerne
zur Verfügung.


Sprechen Sie uns an!